§ 1 Geltungsbereich: 

Die folgenden Bedingungen er­gänzen alle Verträge, deren Gegen­stand die Durchführung von Maklerdienstleistungen, Beratungsleistungen, Nachweis durch Atrium als Makler für den Auftraggeber sind und gelten auch für weitere eingereichte Objektvermarktungen und Gesuche.   Wenn und soweit einzelne dieser Allgemeinen Makler- Kooperations-  und Konditionsbedingungen dem widersprechen, was Atrium individuell mit dem Auftraggeber vereinbart hat, gehen die individuellen Vereinbarungen den betreffenden Allgemeinen Bedingungen oder gesetzliche Regelungen vor. Hat Atrium diese Allgemeinen Maklerbedingungen einmal in einen Vertrag mit dem Auftraggeber einbezogen, so gelten sie auch für alle künftigen Verträge über Maklerleistungen zwischen dem Auftraggeber und Atrium, sowie als Auftrag auch gegenüber der ATRIUM Invest GmbH und unsere weiteren Unternehmen, selbst wenn Atrium bei künftigen Verträgen nicht erneut auf diese Allgemeinen Maklerbedingungen hinweisen sollte.

§ 2 Auftragsgegenstand / Leistungsumfang: 

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Maklertätigkeit und Leistung.  Bei einem gewünschten Alleinauftrag erfolgt eine provisionspflichtige Bearbeitung ausschließlich über unser Maklerbüro und eigene Interessenten sind an uns zu verweisen sowie dürfen keine weiteren Vertriebe/Makler eingeschalten werden und die eigene Tätigkeit des Eigentümers ist ausgeschlossen sowie Interessenten sind auf die Maklertätigkeit  und auf die Entstehung einer Käufer-/Mieterprovision hinzuweisen.

Bei der Suche von Interessenten und bei einer entgeltlichen  doppelten Tätigkeit  auch für die andere Vertragspartei sowie der Objektbewerbung,  bestehen keine Einschränkungen und es besteht keine Interessentennachweispflicht oder die eines Tätigwerdens.  Ihre  Vorverhandlungen/Vorkenntnis  mit Interessenten oder Sperrvermerke sind mit Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen, da ein späterer provisionsvermeidender Einwand ausdrücklich nicht akzeptiert werden kann. Wir führen keine Preisverhandlungen, diese sind vom Eigentümer mit dem Interessenten zu führen.

Der Vertrag schließt keine Rechts- oder Steuerberatung bzw. Wirtschaftsprüfung ein.

§ 3 Maklerprovision / Honorar / Fälligkeit: 

Die Höhe und die Art des Honorars bzw. der Maklerprovision werden grundsätzlich einzelvertraglich geregelt. Für den Fall, dass eine Regelung nicht getroffen worden ist, entstehen dem Auftraggeber bei Immobilien- o. sonstigem Verkaufs/Kaufabschluss sowie bei Kauf anstatt Miete, ausdrücklich auch bei Zwangsversteigerung mit Zuschlag, bei Insolvenz, sowie auch bei  wesentlichen Angebots- oder Preisänderung von mehr als der Hälfte  sowie längeren Unterbrechungen bis zu fünf Jahren oder auch bei Rücktritt / Rückabwicklung / Aufhebung/Anfechtung,  bei und mit Abschluss eine banküblich zu sichernde Verkäufer/ Käufermaklerprovision für von uns nachgewiesene oder vermittelten  Kunden von stets 3,57 % inkl. vom dann erzielten bzw. verbrieften  Gesamtbruttokaufpreis einschließlich der üblichen Mehrwertsteuer,  Zuschlagspreis bzw. Auftragswert oder geldwertem Vorteil einschl. Ablösen oder Inventar und Verpflichtungsübernahmen, bei Vermietung oder Anmietung sowie Anmietung anstatt Verkauf, entsteht Ihnen eine Vermieter/Mietermaklerprovision von je 2 Bruttomonatsmieten/Pachten, wobei sich Provisionen addieren. Alle angegebenen Provisionen verstehen sich jeweils zzgl. MwSt. verdient, fällig und  zahlbar mit Vertragsabschluss sowie sind als Sofortschuld an diesem Tag zu zahlen. Für Anbieter und Interessent entsteht laut Maklerrecht 656c gleiche Provisionshöhe für Häuser und Wohnungen. Bei Erbbaurecht berechnen wir vom Erbbauberechtigten und vom Grundstückseigentümer jeweils 5,95% inkl. MwSt. vom Grundstückswert. Als Verzugszinsen berechnen wir 6 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank mit monatlicher Abschlussrechnung.

Zur Sicherung ist der Makleranspruch´nebst Zwansvollstreckungsunterwerfung  im Kauf-/Mietvertrag als Maklerklausel vollständig  aufzunehmen und der Notar von einer Haftung frei zu stellen. Etwaige Kosten gehen zu Lasten des Erwerbers.  Für einen gesonderten Objektbesichtigungs-/Verhandlungstermin und Teilnahmewunsch außerhalb unseres Firmensitzes, Vertrags- u. Abschlussbegleitung, Unterlagenversendung, Objektwertschöpfung, Wertgutachten, Standort- Markt- Objekt- Zielgruppenanalysen, spez. Nutzungs- Verwertungskonzepte, Mystery-Check,  Unternehmensberatung oder einen beschleunigten Intensivvermarktungsauftrag oder Bau- und Planungsleistungen  berechnen wir nach unseren Honorar- und Spesensätzen und der HOAJ für Architekten und Ingenieure Stufe III oberer Satz und einem Stundenhonorar von 300,-- Euro/Stunde und 1,50 /km je zzgl. MwSt. Vom Makler hergestellte Kontakte u. weitere über diese sind auch für zukünftige und weitere sowie Folgegeschäfte auf mind. 5 Jahre provisionsberechtigend für ihn  geschützt.

Erbbaurechtsgeber/Grundstückseigentümer:

Bei Veräußerung eines bestehenden Erbbaurechts sowie bei Bestellung eines Erbbaurechts beträgt die Maklerprovision für den Grundstückseigentümer oder Veräußerer des Erbbaurechtes 3,57 % inkl.  MwSt. vom Grundstücks- und vom Gebäudewert auf Grundlage der Wertermittlung für den Erbbaurechtsvertrag.

§ 4 Vertragslaufzeit / Kündigung: 

Die Vereinbarung läuft bis zum Verkauf bzw. bei Vermietung bis zur Vermietung, jedoch mindestens sechs Monate und verlängert sich um den gleichen Zeitraum, sofern nicht anschließend dann 3 Monate je zum Halbjahresende mit einer Restlaufzeit von dann noch sechs  Monaten schriftlich gekündigt wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei vorzeitigem Auftragsabbruch oder Vertragsverletzung bzw. Vermarktungsaufgabe entsteht ein nicht nachweispflichtiger Aufwandsersatz  von zehn  Prozent der vereinbarten Provision jedoch mindestens 5000,-- Euro im Einzelfall und zusätzlich eine Vertragsstrafe von 50% der vereinbarten Provision bei letztlichem Vertragsabbruch  je zzgl. übliche  Mwst.   

Die Pflicht von ATRIUM  zur Aufbewahrung der in Firmeneigentum übergehenden Objektunterlagen erlischt sechs Monate nach Be­endigung des Vertragsverhältnisses.

§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers: 

Der Auftraggeber versichert und gewährleistet eine uneingeschränkte Mitwirkung und stellt alle notwendigen Unterlagen umgehend zur Verfügung sowie gewährleistet die Freistellung von Rechten Dritter und stellt den Makler hier und auch ansonsten von einer Haftung frei. Der Auftraggeber  haftet für die Richtigkeit der übergebenen Informationen. Wir haften nicht für übersandte Unterlagen und sind nicht verpflichtet diese aufzubewahren oder zurück zu senden. Eine Rücksendung erfolgt nur gegen Kostenersatz und auf Honorarbasis.

Seit dem 01.05.2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Eigentümer hat Kauf- und Mietinteressenten sowie dem Makler unaufgefordert einen Energieausweis zur Verfügung zu stellen und haftet  alleinig hierfür. 

Verhandlungen mit unseren Kunden sind über unser Büro zu führen bzw. sind wir zumindest zeitgleich über Ergebnisse zu informieren,  bei Abschlüssen sind wir hinzuziehen sowie in Schriftverkehr und Verträge sind wir zu benennen und diese sind uns zeitgleich auszuhändigen und eine Mitwirkung ist zu gewährleisten. Neue Interessenten und Vertriebspartner sind auf deren Herkunft und unsere Vermittlung zu befragen. Änderungen, auch Preisreduzierungen zur unabdinglichen Gleichstellung bzw. ein Verkauf/Vermietung, sind  uns zeitgleich schriftlich anzuzeigen und unaufgefordert Auskunft zu erteilen. Zu Terminen sind wir hinzuziehen bzw. eine Teilnahme ist uns  zu ermöglichen.

Auch nach Beendigung der Vereinbarung oder eigenem Abschluss bzw. über Dritte sind die Daten des Käufers/ Mieters und dessen Herkunft sowie des etwaigen Vermittlers und der Kauf-/Mietpreis auf unbegrenzte Zeit schriftlich mitzuteilen und unaufgefordert Auskunft zu geben  um eine Ursächlichkeit prüfen zu können sowie eine Provisionsumgehung auszuschließen.

Der Einholung von Auskünften und einer Unterlagenanforderung insbesondere beim Grundbuchamt und Behörden oder einer  Einsichtnahme wird zugestimmt und dies ist auch bei einem anderweitigen Verkauf später und danach noch zu gewährleistet.

§ 6 Haftung, Schadenersatz: 

Bei Vertragsverletzung, wie fristlose Kündigung, Einstellung oder vorzeitige Aufgabe der Vermarktung, Auftragsabbruch,  Direktverhandlung, Erschwernissen / Verschlechterung der Konditionen und Bedingungen (z.B. Preiserhöhung, fristlose Kündigung, fehlende Vertretungsvollmacht oder Genehmigungen / Falschangaben, Mitwirkungs- Besichtigungs-, Auskunftsverweigerung /-behinderung, bewusster Umgehung des Maklers,  u.a.) berechnen wir 10% aus der vereinbarten Provision  jedoch mindestens pro  Einzelfall eine nachweisunabhängige Mindestpauschale von € 5.000,--  als Aufwendungsersatz und zusätzlich eine Vertragsstrafe bei vollständigem Auftragsabbruch  von 50% aus der vereinbarten Provision sowie bei Verweigerung einer Verhandlung mit Interessenten und schuldhaftem Verhalten des Auftraggebers für den Gesamtausfall der Provision die gesamte Verkäufer- und auch die sonst entstehende  Käufermaklerprovision je zzgl. Mwst.

Der Auftraggeber versichert und gewährleistet, dass übergebenes Bild- Foto- Kartenmaterial und sonstige Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und stellt den Makler auch hierbei und betreffend seiner Tätigkeit von einer ansonsten auf maximal € 5.000 begrenzten Haftung frei. 

§ 7 Widerrufsbelehrung (EU-Verbraucherrechte-Richtlinie):

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Maklervertrag nach Fernabsatzgesetz zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bereits mit Anfrage und Anforderung von Objektangeboten und Zusendung von Angeboten und direkter oder indirekter Nutzung der Maklerleistung kommt ein Maklervertrag zustande.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ATRIUM Invest GmbH / Waldstr. 22 / 91189 Rohr / Tel. 09122-79490 / Fax 09122-794919 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Als Makler erbringen wir als provisionspflichtige Dienstleistung den Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (BGB). Es ist mit Abschluss eine Provision zeitgleich verdient, fällig und zahlbar. Jede weitere Vermittlungstätigkeit ist, vorbehaltlich einer Berechnung, zusätzlicher kostenfreier Service. Mit Ihrem Verlangen auf Erbringung dieser Maklerdienstleistung erfolgt ein provisionspflichtiger, nicht rückholbarer Objektnachweis und Informationen, die einen vollen und nicht einschränkbaren Provisionsanspruch auslösen. Somit ist bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts innerhalb der 14-tägigen Frist durch Sie, nicht nur ein Anteil, sondern uneingeschränkter Provisionsanspruch entstanden, der Ihnen gegenüber bei Abschluss geltend gemacht wird und in Rechnung gestellt wird. Einwendungen hierzu können nicht anerkannt werden. 

Mit Ihrer Beauftragung entsteht ein Maklerauftrag zu unseren Maklerbedingungen und einer Verkäufermaklerprovision im Erfolgsfall laut Auftrag/Vollmacht und AGB sowie Ihr Verzicht auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz und Ihre Beauftragung zum sofortigen Tätigwerden unseres Maklerbüros. Da Sie ein Widerrufsrecht haben, muss logischerweise ein Maklervertrag zustande gekommen sein und ein Auftrag an uns erteilt worden sein, sonst ist ein Widerrufsrecht völlig unsinnig. 

§ 8 Schlussbestimmungen: 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz des Maklers. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Es werden auch Auslandsobjekte ohne Sitz im jeweiligen Land bearbeitet.

Geschäftskontakte dürfen auch nach Auftragsende als Referenz und zu Werbezwecken verwendet werden.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Das gilt entsprechend für jede Änderung dieser Schriftformregelung.

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder un­durchführbar sein oder werden, so  berührt das den Vertrag im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Rege­lung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. un­durchführbaren Bestimmung objektiv möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt bei Auftreten einer ausfüllungsbedürftigen Lücke des Vertrags.

Auch unter Berücksichtigung, dass wir für Sie und Ihr Objekt erheblich finanziell u. zeitlich in Vorleistung gehen, hoffen wir Ihnen vielleicht schon kurzfristig einen passenden u. solventen  Verhandlungspartner vorstellen zu können. Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit und sichern Ihnen bereits heute eine zuverlässige und vertrauensvolle Auftragsausführung  zu.