§ 1 Geltungsbereich / Maklerprovision / Honorar / Fälligkeit:
Mit erfolgreichem Vertragsabschluss bei An- oder Verkauf von Immobilien, Erbbaurechten, Beteiligungen, Firmenverkauf durch Sie oder über verbundene Dritte, auch bei Verkäufer-/Vermieterwechsel oder im Zwangsversteigerungs- /Insolvenzfall oder einem gleichwertigen anderen Objektabschluss, entstehen Ihnen 3% (abhängig vom Bundesland 5 - 6%) vom Gesamtbruttokaufpreis bzw. bei Pacht/An- oder Vermietung 3 Bruttomonatsmieten/pachten bzw. ab 5 Jahre Mietdauer 3% aus 10-Jahresbruttopacht, sowie bei Wohnanmietung 2 Nettomieten je zzgl. MwSt. für Nachweis. Für Anbieter und Interessent entsteht laut Maklerrecht 656c gleiche Provisionshöhe für Häuser und Wohnungen. Dies gilt auch bei Mitursächlichkeit, wie Expose-/ Unterlagenaushändigung, Besichtigungsorganisation, Verhandlungsführung etc. sowie Preiserhöhungen, -reduzierungen, Umbau oder wesentliche Angebotsänderung / Erweiterung / längere Unterbrechung bis zu 5 Jahren und Anbieterwechsel. Bei Vertragsbruch berechnen wir je Einzelfall eine nachweisunabhängige Mindestpauschale von € 5.000,-- zzgl. üblicher Mehrwertsteuer als Konventionalstrafe. Für Reservierungen / Optionen und An-/Vorkaufsrechte entstehen zusätzlich Gebühren in Höhe von 1% zzgl. MwSt. aus dem Gesamtbruttokaufpreis, sowie für Vorpachtverträge und Absichtserklärungen 1 Bruttomonatsmiete je zzgl. MwSt. Bei Finanzierungsvermittlung berechnen wir 3 % zzgl. MwSt. vom Darlehensbetrag mit Kreditzusage. Bei Erbbaurecht vom Erbbauberechtigten und vom Grundstückseigentümer jeweils 5,95% (5,95 von Hundert inkl. Mwst.), berechnet vom Grundstückswert. Ortstermine erfolgen gegen Aufwandsersatz u. Beratungen auf Honorarbasis. Bau- und Planungsleistungen berechnen sich nach HOAI Stufe III oberer Satz. Wir sind auch für die andere Partei entgeltlich tätig.
Alle Provisionen sind bei Vertragsabschluss verdient, fällig und am Abschlusstag als Sofortschuld zahlbar. Als Verzugszinsen berechnen wir 6 % über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Ein je banküblich zu sichernder Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Abschluss zu anderen Bedingungen oder ein anderes Objekt bzw. mit einem anderen Partner oder anstatt Miete ein Kauf oder umgekehrt erfolgt. Ein sich je addierender Provisionsanspruch entsteht auch, wenn zusammenhängend ein oder mehrere Verträge in Erweiterung oder Ergänzung oder eine Vertragsrückabwicklung / Rücktritt / Anfechtung bzw. gleichwertiges bzw. ähnliches Geschäft zustande kommt. Alle anderweitigen Geschäftsvermittlungen durch uns, wie Ablösen, Inventarübernahmen, Managementverträge, Arbeits-, Handels-, Dienst- und Werkverträge, sonstige geldwerte Vorteile berechnen wir mit 10 % aus dem Gesamtauftragswert einschl. Nebenleistungen, geldwerten Vorteilen und evtl. Verpflichtungsübernahmen.
Erbbauberechtigte/Käufer:
Der ATRIUM Invest GmbH steht die vereinbarte Maklerprovision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen sollte. Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. Die Berechnung der Provision erfolgt auf der Grundlage der Wertermittlung für das im Erbbaurecht zu errichtende oder errichtete Bauwerk und der vereinbarten Erbpacht bezogen auf die gesamte Laufzeit. Ist das Erbbaurecht auf unbestimmte Zeit bestellt, berechnet sich die Provision nach einer Laufzeit von 99 Jahren.
§ 2 Pflichten des Interessenten:
Änderungen, Ergänzungen oder Aufgabe Ihres Gesuchs oder ein Abschluss sind uns zeitgleich aufgrund unseres Vorinvestments und haftender Kosten schriftlich mitzuteilen! Provisionspflichtige Auftraggeber sind beide Seiten sowohl Objektanbieter, als auch Interessent. Es bestehen keine Einschränkungen für unsere Tätigkeit. Erstnachweis wirkt provisionsverpflichtend, auch bei späterem oder geändertem Vertragsabschluss auf mindestens fünf Jahre. Das Angebot ist nur für Sie als Empfänger bestimmt, bei Weitergabe, Fremdnutzung, Zugriff Dritter oder Abschluss über Angehörige bzw. Verbundunternehmen/Dritte wird dies verfolgt und besteht voller Provisionsanspruch. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung, Vertragsverletzung, Umgehung oder Behinderung sowie bei Spaß-, Neugier- oder Strohmannanfragen oder Angebotszweckentfremdung entsteht eine aufwendungsunabhängige Vertragsstrafe in Höhe der halben vereinbarten Provision, jedoch mindestens pauschal fünftausend Euro zzgl. MwSt. pro Einzelfall und gesamtschuldnerische zusätzl. Gesamtprovisionshaftung, ungeachtet Ihrer weiteren Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht pauschal in Höhe von zehn Prozent der vereinbarten Provisionen. Unsere aufzubewahrenden Nachweisangebote gelten auch bei langfristiger Angebotsunterbrechung auf min. fünf Jahre. Objektvorkenntnis ist innerhalb von 5 Tagen nach Angebotszugang schriftlich nachzuweisen und zu belegen, da ein späterer provisionsvermeidender Einwand ausdrücklich nicht anerkannt werden kann. Änderungen, Irrtum, Mehrungen u. Minderungen, Aussetzung u. Zwischenverkauf/Verpachtung bleiben vorbehalten u. sind freibleibend. Von uns hergestellte Kontakte oder Dritte über diese sind auch für zukünftige Folge-/Geschäfte auf min. fünf Jahre provisionsberechtigend für uns geschützt. Verhandlungen und Besichtigungen sind ausschließlich nur über unser beauftragtes Maklerbüro zu führen und wir sind stets aktuell zu informieren und unsere Mitwirkung ist zu gewährleisten. Wir führen keine Preisverhandlungen, diese sind mit dem Eigentümer zu führen. Schriftverkehr und Verträge in welche unsere Maklerbedingungen als Klausel aufzunehmen sind und wir zu benennen sind, sowie eine Provision zu sichern ist, sind uns in Kopie zeitgleich auszuhändigen. Zu Abschlüssen sind wir hinzuziehen. Der Interessent hat den Anbieter bei Kontaktaufnahme über die Nachweistätigkeit des Maklers zu informieren.
§ 3 Widerrufsbelehrung (EU-Verbraucherrechte-Richtlinie):
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Maklervertrag nach Fernabsatzgesetz zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ATRIUM Invest GmbH / Waldstr. 22 / 91189 Rohr b. Nürnberg / Tel.: 09122-79490 / Fax.: 09122-794919 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Als Makler erbringen wir als provisionspflichtige Dienstleistung den Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (BGB). Es ist mit Abschluss eine Provision zeitgleich verdient, fällig und zahlbar. Jede weitere Vermittlungstätigkeit ist, vorbehaltlich einer Berechnung, zusätzlicher kostenfreier Service. Mit Ihrem Verlangen auf Erbringung dieser Maklerdienstleistung erfolgt ein provisionspflichtiger, nicht rückholbarer Objektnachweis und Informationen, die einen vollen und nicht einschränkbaren Provisionsanspruch auslöst. Somit ist bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts innerhalb der 14-tägigen Frist durch Sie, nicht nur ein Anteil, sondern bereits eine vollständige Maklerdienstleistung erbracht und somit auch ein uneingeschränkter und vollständiger Provisionsanspruch entstanden, der Ihnen gegenüber bei Abschluss geltend gemacht und in Rechnung gestellt wird. Einwendungen hierzu können nicht anerkannt werden.
Mit Ihrer Anfrage entsteht ein Maklerauftrag zu unseren Maklerbedingungen und einer Käufermaklerprovision im Erfolgsfall laut Exposé und AGB sowie Ihr Verzicht auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz und Ihre Beauftragung zum sofortigen Tätigwerden unseres Maklerbüros. Da Sie ein Widerrufsrecht haben, muss logischerweise ein Maklervertrag zustande gekommen sein und ein Auftrag an uns erteilt worden sein, sonst ist ein Widerruf völlig unsinnig.
§ 4 Schlussbestimmungen:
Gerichtsstand u. Erfüllungsort ist am Sitz des Auftragnehmers. Wir bearbeiten auch Objekte und Aufträge im Ausland ohne jeweiligen dortigen Sitz. Vertragsabweichendes bedarf der Schriftform und die salvatorische Klausel und deutsches Recht gilt als vereinbart.
Es wird vom Auftraggeber versichert, dass keine Zwangsvollstreckungs- oder Strafverfahren bzw. eidesstattliche Versicherungen vorliegen oder anhängig sind und die finanziellen Voraussetzungen für einen Abschluss auf Verlangen nachweisbar bereits erfüllt sind. Eine Haftung des Auftragnehmers, für Angaben / Unterlagen Dritter, ist ausgeschlossen und ist ansonsten auf Vorsatz sowie max. fünftausend Euro und auf Geltendmachung zwei Jahre nach Anspruchsentstehung begrenzt. Als Immobilienmaklerunternehmen ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung d. h. jedoch erst bei ernsthafter Absicht auf Abschluss eines Vertrags durch einen Notar, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person wird eine Kopie des Handelsregisterauszugs benötigt, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen eines Abschusses angemessen aufbewahren muss.
Geschäftskontakte dürfen als Referenz und zu Werbezwecken verwendet werden. Im Übrigen gelten auch für Objekteinreichungen und weitere Gesuche bzw. eine Zusammenarbeit stets diese aktuellen, allgemeinen Konditions-, Kooperations- und Maklerbedingungen in neuester Fassung und auf unserer Homepage und als Auftrag gegenüber der ATRIUM Invest GmbH und unseren weiteren Unternehmen. Sollten irgendwelche Inhalte unserer Angebote, Newsletter oder die Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Homepage fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Angebote in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Auch unter Berücksichtigung, dass wir für Sie erheblich finanziell und zeitlich in Vorleistung gehen, hoffen wir Ihnen schon kurzfristig ein passendes Objekt vorstellen zu können. Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit und sichern Ihnen bereits heute eine zuverlässige und vertrauensvolle Auftragsbearbeitung zu.
Hinweis zum Geldwäschegesetz (GwG):
Als Immobilienmaklerunternehmen ist man nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung d. h. jedoch erst bei ernsthafter Absicht auf Abschluss eines Vertrags durch einen Notar, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person wird eine Kopie des Handelsregisterauszugs benötigt, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen eines Abschusses angemessen aufbewahren muss.