Erweiterte Maklerbedingungen für Gemeinschaftsgeschäfte und bei Kontaktempfehlungen

Selbstverständlich arbeiten wir gerne mit Ihnen zusammen.

Möchten Sie an interessanten Provisionen teilhaben und mitverdienen? Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde. Sie teilen uns für die Erklärung einer Provisionshaftungsübernahme und zur Vereinbarung eines Maklerauftrags den Interessenten mit und wir beteiligen Sie an der Provision.

Es ist uns eine besondere Aufgabe, Sie und Ihre Kunden mit passenden Objekten und guten Kontakten zu unterstützen. Entsprechende Unterlagen und Informationen sind Ihnen schon zugegangen oder werden Ihnen kurzfristig zugesandt. Um wie in der Vergangenheit erlebte Missverständnisse, insbesondere unter Kollegen zu vermeiden, erfolgt auch gemäß Weisung unserer Auftraggeber sowohl eine Aufnahme von Objekten nur direkt vom Auftraggeber (Verkäufer/Eigentümer/gewerblicher Vermieter) und ein Angebot nur direkt an Käufer (Interessent/Sucher) unter dem Hinweis einer Provisionshaftung an den Endverbraucher.

Für Sie bietet sich einfach bequem und günstig die lukrative Möglichkeit eines guten Nebenverdienstes oder hohen Zusatzeinkommens bzw. einer erheblichen Umsatzsteigerung auch zusätzlich über Synergieeffekte.

Lediglich der guten Ordnung halber und zu Ihrer Sicherheit erlauben wir uns nachfolgend die Grundlagen und Bedingungen einer Zusammenarbeit kurz festzuhalten. Empfehlungsgeber ohne Zulassung nach §34c GewO und ohne grundsätzliche schriftliche Kooperationsvereinbarung, die uns einen Objektanbieter- oder Interessentenkontakt schriftlich einreichen, erhalten generell nach erfolgreichem Abschluss 10 % aus der durch sie erzielten Provisionsseite (Netto Käufer-/Mieter- bzw. Verkäufer-/Vermietermaklerprovision). Bei der Zusammenarbeit mit Maklerkollegen mit Zulassung nach §34c GewO (Nachweis erforderlich) erfolgt generell zu Ihren Gunsten eine hälftige Provisionsteilung der Käufer-/Mietermaklernettoprovision und bei Objekteinreichungen eine ebenfalls hälftige Provisionsbeteiligung der Innenprovision bis zu max.  1,5%    aus der durch Sie vollständig unter Kundenschutz mit Namen, Anschrift und Telefonnummer Fax, E-Mail, Bonitätshinweis schriftlich vermittelten und nachgewiesenen Interessenten-/Anbieterkontakte. Sie erhalten stets einen Anteil aus der von Ihnen vermittelten Kontaktseite. Eine Auszahlung Ihres Anteils erfolgt nach Eingang der vollständigen unwiderruflichen Zahlung auf unserem Konto wie und wohin Sie den Betrag haben möchten. Unsere Tätigkeit erfolgt auf Basis unserer stets gültigen, aktuellen und allg. Kooperations-, Konditions- und Geschäftsbedingungen auf der Homepage und lt. Exposé sowie auch als Auftrag gegenüber der ATRIUM Invest GmbH, welche ebenfalls gegenüber Ihren Kunden und Ihren Mitarbeitern Gültigkeit haben. Von uns an Sie und dann von Ihnen erstellte Direktangebote an den Kunden begründen eine vollumfängliche Gesamtprovisionshaftung der Innen- u. Außenprovision an Sie und den uns dann unbekannten Empfänger.  Unser Nachweis- und/oder Vermittlungstätigwerden sowie auch die Zusammenarbeit mit Empfehlungsgebern sind freibleibend und erfolgen stets nach Auftragserteilung und Provisionsvereinbarung bzw. schriftlicher Bestätigung. Eine Bewerbung oder Weitergabe unserer Kontakte Objekte und Angebotsunterbreitung von Ihnen an Interessenten bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Verhandlungen Besichtigungen und Abschlüsse sind ausschließlich über unser Büro zu führen und Schriftverkehr sowie Verträge sind uns zeitgleich auszuhändigen, Provisionen sind zu sichern und Direktverhandlungen zeitgleich schriftlich mitzuteilen. Abrechnungen werden über unser Büro gestellt. Eine Forderungsdurchsetzung von uns bzw. Abtretung bleibt vorbehalten. Kunden sind von Ihnen über unsere Zusammenarbeit zu informieren und auf eine Haftung hinzuweisen.

Eingereichte und uns bisher unbekannte Kauf-/Mietinteressenten/Kunden/Objekte werden nach unserer schriftlichen Bestätigung zur Bearbeitung aufgenommen. Sofern nicht innerhalb vierundzwanzig Monaten ein Abschluss zustande kommt, wird die Vormerkung gelöscht und es erfolgt eine Freigabe des Kontaktes. Sollte uns der von Ihnen übermittelte Kontakt auch bereits schon bekannt sein und nicht für einen anderen Empfehlungsgeber geschützt sein, so kommen wir Ihnen dahin entgegen, dass diese Provisionszusage einmalig trotzdem Gültigkeit hat, sofern über Sie mit dem Kunden ein Abschluss innerhalb von acht Wochen nach unserer Angebotsunterbreitung zustande kommt. 

Umso mehr Kundenkontakte Sie uns einreichen desto höher wird die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses für Sie und umso größer wird Ihre finanzielle Beteiligung und Einkommensaussicht. Wir machen bequem für Sie die Arbeit und Sie verdienen mit. Wir freuen uns auf Ihre Kontakteinreichungen.